Sie als Rechtsanwalt haben unter anderem die Aufgabe, Ihren Mandanten in Streitigkeiten außergerichtlich und vor Gericht zu vertreten und zu seinem Recht zu verhelfen. Bei Erteilung eines Mandates klären sie Ihren Mandanten über Erfolgschancen, Kosten und andere Sachverhalte auf. Aufgrund Ihrer Tätigkeit, die sich u.a. auch mit der Anmeldung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen befasst sind Sie einem enormen Risiko für den Eintritt eines Vermögensschadens ausgesetzt.
Eben aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Pflicht auferlegt, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte abzuschließen. Frühestes nach Vorlage einer Deckungszusage Ihrer Versicherung erteilt Ihnen die Anwaltskammer Ihre Berufszulassung. Durch diese auferlegte Pflicht stellt sich Ihnen nunmehr die Frage wie umfangreich und gut Sie sich absichern wollen.