Ob Anwalt, Steuerberater, Notar oder Architekt. Die meisten Mitglieder sind innerhalb Ihres Versorgungswerkes über eine Berufsunfähigkeit zwangsversichert. Zwangseise und wie die Praxis zeigt, sehr dürftig. Außerdem leisten diese meist erst ab 100% Berufsunfähigkeit. Auch wenn die Versorgungswerke an den gesetzlichen Versicherungen angelehnt sind und unter Aufsicht der Behörden stehen, so ist doch genügend Spielraum vorhanden mit den Leistungen für die Mitglieder zu arbeiten.
Dies hat zur Folge, das für die Mitglieder im Schadensfalle erhebliche Lücken zwischen dem Nettolohn und der Rente auftreten werden. Diese gilt es zu füllen.
Man schafft es jedoch nur mit einer ordentlichen Berufsunfähigkeitsrente, die die Lücken schließt und auf den jeweiligen Beruf abgestellt ist.
Wählen Sie also unten die entsprechenden Fragen aus und senden den Bogen zu. Wir unterbreiten 3 Vorschläge und senden dies per mail entgegen.