Als Notar und Anwaltsnotar sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung für die Risiken aus Ihrer beruflichen Tätigkeit abzuschließen. Die Gesellschaft stellt diesen Versicherungsschutz zur Verfügung.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gilt nicht für Personen- oder Sachschäden, sondern für Vermögensschäden durch falsche Auskünfte, Beratung, Begutachtung etc.
Leistungen im Schadensfall
Es wird geprüft , ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht
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Die Gesellschaft wehrt unberechtigte Schadensersatzforderungen ab und übernimmt dazu auch die Kosten eines Rechtsstreits.
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Die Gesellschaft leistet Schadensersatz bei berechtigten Forderungen
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